3 Schritte zum Zuschuss
1. Antrag im KfW Zuschussportal stellen
Bitte registrieren Sie sich im Zuschussportal der KfW, wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben. Wählen Sie den Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude aus und machen Sie die erfoderlichen Angaben. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag automatisch für Sie reserviert.
2. Wallbox bestellen und installieren lassen
Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag automatisch für Sie reserviert und Sie können die Wallbox bei uns - Bysolar - bestellen.
3. Nachweise hochladen und Förderung erhalten
Die Nachweise (wie z.B. Rechnung Wallbox oder Nachweis des Ökostromvertags) reichen Sie bitte innerhalb von 9 Monaten bei der KfW zur Rückerstattung ein und erhalten die 900 Euro Förderung ausgezahlt.
Ab 24. 11.2020 werden private Ladestationen mit 900 Euro bezuschusst. Die Förderung ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden:
Wer ist berechtigt die Förderung zu beantragen?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
- Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Ladestation muss über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen. Verfügt die Wallbox über eine höhere Ladeleistung muss diese vom Elektriker auf 11 kW eingestellt werden.
- Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
- Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).
Welche Kosten können für die Förderung berücksichtigt werden?
- Die Ladestation/ Wallbox
- Das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Den elektrischen Anschluss (Netzanschluss) sowie die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).
Wann erhalten Sie keine Förderung?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann ab 24. November 2020 bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden.
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