Das Wichtigste in Kürze
Antragstellung ab dem 26.09.2023
Zuschuss bis zu 10.200 Euro für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
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Was fördert das KfW-Programm 442?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Zur Liste der geförderten Ladestationen
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu
unbenutzt und ungebraucht
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten
Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des
Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. - Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Maßnahmen am Zweitwohnsitz
- Eigentumswohnungen
- Unternehmen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
(Quelle: KfW, 23.09.2023)